Eine Anglerin kämpft in einem kleinen Boot gegen einen Fisch vor kristallklarem blauem Wasser.

Angeln im Dry Tortugas National Park

Dry Tortugas National Park

Angeln am Dry Tortugas

Wichtige Hinweise: Private Bootführer müssen vor dem Angeln im Park eine Bootserlaubnis am Garden Key beantragen. Der Dry Tortugas National Park liegt in Monroe County, Gewässer des Bundesstaates Florida. Der Park erstreckt sich nahezu ausschließlich über Gewässer des Golf von Amerika. Speerfischen und Langustenfang ist verboten. Betritt man Parkgewässer, sollten alle Speerfischgeräte zerlegt und sicher verstaut werden. “J”-Haken dürfen nicht verwendet werden. Es dürfen nur Kreis-Haken verwendet werden. (Hinweis: Es gibt nach Ankunft im Park keine Ausrüstungs- oder Versorgungsgeschäfte.) Angeln im RNA ist verboten. Große gelbe Bojen kennzeichnen das Historische Nutzungsgebiet. Angeln außerhalb des RNA ist gestattet. Eine Florida-Salzwasser-Fischlizenz ist erforderlich, es sei denn, Sie sind unter 16 Jahre alt oder ein Florida-Resident-Senior über 65. Fischlizenzen werden im Park nicht verkauft und Sie müssen vor dem Besuch eine Lizenz erwerben. Erfahren Sie mehr über den Erwerb einer Lizenz auf der Website der FWC. Für eine vollständige Liste der aktuellen Regeln und Vorschriften siehe die FWC-Website. Wertvolle Informationen zum Fang und zur Freilassung (Catch-and-Release) finden Sie auf der Florida Sea Grant-Website. Fischereivorschriften: Florida-Fischereivorschriften gelten im Dry Tortugas National Park, einschließlich der Anforderung, dass Personen ab 16 Jahren eine gültige Florida-Fischlizenz besitzen. Für die Florida-Fischereivorschriften besuchen Sie bitte die Website der Florida Fish and Wildlife Conservation Commission (FWC). Folgendes ist gemäß den Vorschriften des National Park Service verboten: Kommerzielles Angeln, außer dort, wo es ausdrücklich durch Bundesgesetze genehmigt ist. Angeln durch den Einsatz von Drogen, Giften, Sprengstoffen oder Elektrizität. Ködergraben / Köderausgrabung. Das Zurückbringen eines Fisches, der Größen- oder Artenbeschränkungen nicht erfüllt oder den man nicht behalten möchte, ins Wasser muss sorgfältig und sofort erfolgen. Fische, die freigesetzt werden, dürfen nicht in die Fang- oder Besitzbeschränkung eingeordnet werden: Vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Fangens besaß die Person nicht die gesetzliche Fangmenge. Angeln von oder innerhalb von 200 Fuß eines öffentlichen Floßes oder einer Floßstelle, die für Wassersport vorgesehen ist, oder innerhalb der Grenzen von Bereichen, die als Schwimmbadstrände, Surfgebiete oder öffentliche Bootsanleger ausgewiesen sind, außer in ausgewiesenen Bereichen. Die Einführung von Wildtieren, Fischen oder Pflanzen in ein Parkökosystem, einschließlich ihrer reproduktiven Bestandteile. Dazu gehört das Wegwerfen von Ködern und Köderkörben. Die Verwendung oder der Besitz von Fischen, Wildtieren oder Pflanzen für zeremonielle oder religiöse Zwecke, außer dort, wo sie durch Bundesrecht ausdrücklich genehmigt sind oder Vertragrechte bestehen. Soweit unten angegeben, muss das Angeln mit Netz, Speer oder Waffe in den Salzwassern der Parkbereiche gemäß Staatengesetz erfolgen. Folgendes darf legal entnommen werden: Finfish durch enges Begleit-Haken- und Leinen-System; Köderfische durch enges Begleit-Haken- und Leinen-System, Einhandnetz oder Castnet und beschränkt auf 5 Gallonen pro Boot pro Tag. Garnelen dürfen durch Dipnet oder Castnet entnommen werden. Nur rechtmäßig gefangene Finfische und Garnelen dürfen gefangen und zum Ernten verarbeitet werden. Dazu gehört Wildtiere, die zur Nutzung als Köder verwertet werden. Speerfischen und das Fangen von Hummern ist verboten. Legal gefangene Speerfisch- oder Hummer außerhalb des Parks müssen gemeldet werden, bevor man in Parkgewässer eintritt. Innerhalb der Parkgrenze muss das meldende Boot zu seinem beabsichtigten Endanker- bzw. Moorungsort fahren, ohne anzuhalten oder Passagiere/Crew ins Wasser gehen zu lassen, bis dieser Ort erreicht ist. Folgendes ist verboten: Besitz von Hummern innerhalb der Parkgrenzen, es sei denn, die Person hat die Hummer außerhalb der Parkgewässer gefangen und besitzt die entsprechenden Landes- bzw. Bundeslizenzen und Genehmigungen. Boote mit legal gefangenen Hummern an Bord, die außerhalb des Parks gefangen wurden, dürfen keine Personen über Bord im Parkgewässer haben. Die Anwesenheit von Hummern an Bord eines Bootes in Parkgewässern, während eine oder mehrere Personen des Bootes über Bord sind, gilt als prima facie Indiz dafür, dass die Hummer aus Parkgewässern in Verletzung dieses Kapitels stammen. Fischen mit Pfahl-Speer, Hawaiiansling, Gummi-antrieb, Druckluft- oder Federdruck-Gewehren oder einem ähnlichen Gerät, das als Speargun bekannt ist, Luftgewehre, Bögen und Pfeile, Powerheads oder Sprengladungswaffen. Betreiber von Booten im Park müssen alle in diesem Absatz beschriebenen Waffen zerlegen und sicher verstauen, damit sie nicht sofort verwendet werden können. Die Verwendung eines handgehaltenen Hakens, Gigs, Gaffs oder Snare ist verboten, außer dass ein Gaff zum Landen eines rechtmäßig mit Haken und Schnur gefangenen Fisches verwendet werden darf, sofern alle Anforderungen in diesem Abschnitt erfüllt sind, einschließlich Größen- und Artenbeschränkungen. Das Entnehmen, Besitzen oder Berühren von ornamentalen tropischen Fischen oder Meereslebewesen ist verboten. Das Schleppen oder Triepen eines Dipnetzes oder Castnets ist verboten. Die Verwendung von Netzen ist außer in dem vorherigen Abschnitt nicht gestattet. Spezifische Fanggebietsregeln: Angeln von der Landbrücke zwischen Garden Key und dem Bush Key-Schild auf der Hafen-Seite ist gestattet. Um Sicherheit zu gewährleisten und Konflikte zu vermeiden, hat der Fußgängerverkehr Vorrang vor Anglern. Das Angeln ist von den beiden östlichsten Besucher-Schutzzierpieren gestattet, vorausgesetzt, sie sind nicht von einem privaten Boot belegt. In diesem Fall ist das Angeln durch die Besatzung des Bootes zulässig. Das Angeln vom Hauptsteg ist erlaubt, wenn die Yankee Freedom-Fähre nicht anwesend ist. Das Angeln vom Beiboot-Strand, der unmittelbar angrenzend an den Hauptsteg liegt, ist gestattet. Das Angeln vom Seaplane-Strand ist gestattet, wenn kein Seeflugzeug anwesend ist. Fanggebietsverbote: Angeln ist von jedem Fingerpier mit der Beschilderung „Government Use Only“ oder „NPS Use Only“ am Garden Key verboten. Angeln vom Garden Key Dock, wenn die Konzessions-Fähre am Dock ist, ist verboten. Angeln vom Bush Key ist verboten. Angeln von oder in jeglichen geschlossenen Bereichen ist verboten. Zu den geschlossenen Bereichen gehören unter anderem der ausgewiesene Schwimmbereich, die Korallen-Schutzzone und die Haie-Schutzzone. Die folgenden Gewässer und Bereiche sind zum Angeln gesperrt: Das RNA (Forschungs-Naturgebiet). Garden Key Moat. Innerhalb jeglicher Schwimm- und Schnorchelbereiche, die durch Bojen markiert sind. Innerhalb von 50 Fuß des historischen Kohle-Lagers. Helipad-Bereiche, einschließlich des Tank-Docks. Die folgenden Bereiche sind der Öffentlichkeit geschlossen: Elkhorn-Korallen (Acropora palmata) und Staghorn-Korallen (Acropora prolifera), Korallenflächen, die am Gezeitenkanal südöstlich von Long Key und Bush Key angrenzen und sich bis zu 100 Yards vom äußeren Rand eines dieser Flächen erstrecken. Hospital Key und Long Keys.

Schlagwörter

AngelnFishfishingsaltwater fishingAnglerconservation and outdoor recreation

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Details

Gebühren anfallend

Nein

Barrierefreiheit

Die Fingerspier (Fingerpier) und Strände auf Garden Key könnten für Rollstuhlfahrer schwer zugänglich sein.

Haustiere

Ja

Reservierungen

Nein

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